Führungszeugnis

 

Es gibt verschiedene Belegarten:

Beleg-Art N, Führungszeugnis für eigene Zwecke, Übersendung an Antragsteller

Beleg-Art O, Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, Übersendung unmittelbar an die Behörde

Beleg-Art P, Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, Übersendung
 an das Amtsgericht Weilheim, zur Einsicht vom Antragsteller

bzw. wenn gewünscht auch ein erweitertes Führungszeugnis

 


Wir benötigen:

  • schriftliche Antragstellung oder persönliches Erscheinen bzw. auch Online-Beantragung möglich unter Bürgerservice
  • Verwendungszweck bzw. Geschäftsnummer
  • evtl. Anschrift wo das FZ hingeschickt werden soll
  • bei erweitertem FZ das Antragsschreiben der Behörde bzw. des Arbeitgebers oder Vereins

Dauer: Die Bearbeitungsdauer des Bundesamtes für Justiz beträgt ca. 7 Tage

Gebühr: 13.- € für ehrenamtliche Zwecke gebührenfrei

 

Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz